Das Grüne Zertifikat und seine Inhalte


KUZ ist eine freiwillige Betriebskontrolle des deutschen Zierpflanzenbaus, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Das System schafft Richtlinien für eine Umweltorientierung in allen Bereichen des Zierpflanzenbaus.

Obwohl KUZ ein umfassendes Prüfungssystem ist, ist es für viele Betriebe mit einem vertretbaren Mehraufwand im Betriebsablauf leistbar.


Erfaßt werden

  • Boden, Düngung und Substrate
  • Wasser und Bewässerung
  • Pflanzenschutz
  • Energie
  • Vermarktung und Kundenberatung
  • Abfall
  • Management und Weiterbildung
  • Arten-, Natur- und Landschaftsschutz


Für alle diese Bereiche sind Grundanforderungen festgelegt, die die Betriebe, die anerkannt werden wollen, einhalten müssen. Außerdem ist für jeden Bereich eine Mindestmenge an Zusatzanforderungen zu erfüllen.



Aufgabe Umweltschutz: System ist gefragt



Nützlingseinsatz und Wasserkreislauf-Systeme sind heute für viele Zierpflanzengärtner Betriebsalltag. Bedarfsgerechte Düngung auf der Grundlage von Bodenuntersuchungen und eine Fülle an Umweltschutzmaßnahmen sind längst selbstverständlich. Nur ein System, in das sich diese Maßnahmen einordnen lassen und das umweltgerechte Handeln meßbar und damit nachweisbar macht, gab es bisher nicht.

Der Bundesverband Zierpflanzen (BVZ) hat auf Initiative des gärtnerischen Berufsstandes Richtlinien zum Kontrollierten Umweltgerechten Zierpflanzenanbau (KUZ) und ein entsprechendes Kontrollsystem erarbeitet. Es wurde ein Schrift-Bild-Zeichen, "Das Grüne Zertifikat", entwickelt, das Betriebe, die nach dem neuen System geprüft und anerkannt sind, für ihre Imagearbeit einsetzen können.



Leistung, die sich sehen lassen kann



Das System "Kontrollierter Umweltgerechter Zierpflanzenbau" stellt hohe Anforderungen an die Betriebe. Zu allen zentralen Bereichen der umweltgerechten Produktion müssen Aufzeichnungen vorgelegt werden. Das betrifft insbesondere den Verbrauch von Dünger und Wasser sowie den Pflanzenschutz. Nur so sind die im einzelnen Betrieb erbrachten Leistungen für den Umweltschutz nachweisbar, nur so kann sichergestellt werden, daß "Das Grüne Zertifikat" als seriöses Kontrollzeichen in der Branche und in der breiten Öffentlichkeit Anerkennung findet.

Um den Betrieben den Einstieg in das System "Kontrollierter Umweltgerechter Zierpflanzenbau" zu erleichtern, gelten in Sachen Aufzeichnungspflicht Übergangsregelungen: Sind bei der Betriebsprüfung zur ersten Anerkennung Aufzeichnungen, die in den Richtlinien gefordert sind, noch nicht vorhanden, so können sie im Laufe eines Jahres nachgereicht werden.



Warum wir "Das Grüne Zertifikat" brauchen



KUZ signalisiert, daß die grüne Branche sich einen kontinuierlich verbesserten Umweltschutz zur Aufgabe und Verpflichtung macht. KUZ ist die notwendige Antwort auf die zunehmende Sensibilität der Verbraucher gegenüber der Umweltverträglichkeit der Produktion von Zierpflanzen. KUZ ist die Antwort auf die Forderung des Handels nach einem Nachweis umweltgerechter Produktion. KUZ sichert die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Produkten aus europäischen Ländern, wo entsprechende Systeme bereits eingeführt wurden. KUZ bietet den Produktionsbetrieben die Möglichkeit, sich als innovative, zukunftsorientierte Unternehmen zu profilieren. KUZ trägt dazu bei, Umweltmaßnahmen zu systematisieren und auszubauen. Dazu wird das umweltgerechte Handeln der Branche einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht. KUZ hilft, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die deutsche Zierpflanzenproduktion zu stärken. KUZ ist ein wichtiges Instrument zur Absatzsicherung und Imageförderung für die grüne Branche!



Und so funktioniert's



Interessierte Betriebe melden sich beim zuständigen ZVG-Landesverband zur Betriebsprüfung an (Formular "Antrag zur Betriebsprüfung"). Der Landesverband bündelt die Anträge der Unternehmen, um die Prüfgebühren für den einzelnen Betrieb so niedrig wie möglich zu halten (reduzierte Prüfungskosten bei mehreren Betriebsprüfungen an einem Tag). Nach Eingang der Prüfungsgebühr gibt der Landesverband den Prüfungsantrag an die Prüfungsinstitution weiter. Durchführung der Betriebsprüfung (Prüfungstermin wird mindestens 14 Tage vorher mitgeteilt). Die Prüfungsinstitution sendet das Prüfungsprotokoll an den Landesverband. Der Landesverband teilt dem Betrieb schriftlich die Anerkennung mit, wenn die Prüfung bestanden wurde. Der Betrieb erhält vom Landesverband eine Urkunde und "Das Grüne Zertifikat" zur Betriebskennzeichnung. Wenn sich bei der Prüfung erweist, daß bestimmte Kriterien für eine Anerkennung des Betriebs nicht erfüllt wurden, so teilt der Landesverband mit, innerhalb welcher Frist die Mängel behoben werden müssen. Die kritischen Punkte werden dann im Rahmen einer Nachprüfung erneut kontrolliert.

Die Prüfungsgebühr entnehmen Sie den Unterlagen der Landesverbände. Verbandsmitglieder zahlen eine um 50 % reduzierte Prüfungsgebühr. Die Prüfungen müssen alle zwei Jahre wiederholt werden. Darüber hinaus können unvorangekündigt Stichprobenkontrollen durchgeführt werden.

Quelle : ZVG www.g-net.de, Datum : 18.04.02







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